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Informationen für das Bundesland KärntenFörderinformationen vom Bundesland Kärnten

Sanierungsmaßnahmen, um das Objekt behindertengerecht zu machen
(Förderanteil bis 60 % der Gesamtbaukosten):


Abhängig von der Art und dem Ausmaß der jeweiligen Beeinträchtigung können entsprechende Maßnahmen gefördert werden.
Das sind z.B.:
• Auffahrtsrampen
• Behindertenaufzüge
• Errichtung von behindertengerechten Sanitärräumen (Bad, WC)
• Verbreiterung von Türöffnungen
Ein entsprechender Nachweis über Art und Ausmaß der Beeinträchtigung ist vorzulegen.

GL Helmut Simonetitsch • EG/8 • Tel: 05 0536 30 450
Silvia Mosinzer • EG/8 • 05 0536 30 447
Helmut Steiner • EG/10 • 05 0536 30 448
Hermann Deweis • EG/10 • 05 0536 30 449

Amt der Kärntner Landesregierung
9020 Klagenfurt, Arnulfplatz 1,
Tel.: 050 / 536 - 53 000 • Fax: 050 / 536 - 30 198
E-Mail: post.wohnbau@ktn.gv.at

Amtsstunden:
Montag - Donnerstag: 7.30 bis 16.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 13.00 Uhr
Wir ersuchen, persönliche Vorsprachen bei den Sachbearbeitern nach Möglichkeit
vormittags zwischen 8.00 und 12.00 Uhr vorzunehmen.

Angaben ohne Gewähr


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