Wir haben hier für Sie Möglichkeiten zur Förderung von barrierefreiem Bauen und Adaptionsmaßnahmen recherchiert.
Falls Sie Kenntnis über weitere Möglichkeiten von Förderungen haben, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie uns diese mitteilen, damit wir diese auch anderen betroffenen Personen zugänglich machen können.
Sie können uns per E-Mail oder Telefon kontaktieren.
Mehr über die Netzwerkpartner erfahren Sie auf unserer Partnerseite!

Die Installateurpartner für jedes Bundesland und deren Kontaktinformationen finden Sie HIER!

Bei Errichtung von behindertengerechten Toiletten und
Sanitärausstattungen, Rampen, Geländern…
Für Betriebe bei Umbauten
Kostenübernahme von bis zu 50%
der max. Fördersumme von
Euro 50.000.–
Telefon: 05 99 88
Österreichweit zum Ortstarif
www.bundessozialamt.gv.at
Förderinformationen vom Bundesland Kärnten Sanierungsmaßnahmen, um das Objekt behindertengerecht zu machen
(Förderanteil bis 60 % der Gesamtbaukosten):
Abhängig von der Art und dem Ausmaß der jeweiligen Beeinträchtigung können entsprechende Maßnahmen gefördert werden.
Das sind z.B.:
• Auffahrtsrampen
• Behindertenaufzüge
• Errichtung von behindertengerechten Sanitärräumen (Bad, WC)
• Verbreiterung von Türöffnungen
Ein entsprechender Nachweis über Art und Ausmaß der Beeinträchtigung ist vorzulegen.
GL Helmut Simonetitsch • EG/8 • Tel: 05 0536 30 450
Silvia Mosinzer • EG/8 • 05 0536 30 447
Helmut Steiner • EG/10 • 05 0536 30 448
Hermann Deweis • EG/10 • 05 0536 30 449
Amt der Kärntner Landesregierung
9020 Klagenfurt, Arnulfplatz 1,
Tel.: 050 / 536 - 53 000 • Fax: 050 / 536 - 30 198
E-Mail: post.wohnbau@ktn.gv.at
Amtsstunden:
Montag - Donnerstag: 7.30 bis 16.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 13.00 Uhr
Wir ersuchen, persönliche Vorsprachen bei den Sachbearbeitern nach Möglichkeit
vormittags zwischen 8.00 und 12.00 Uhr vorzunehmen.
Angaben ohne Gewähr