
Wir haben hier für Sie Möglichkeiten zur Förderung von barrierefreiem Bauen und Adaptionsmaßnahmen recherchiert.
Falls Sie Kenntnis über weitere Möglichkeiten von Förderungen haben, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie uns diese mitteilen, damit wir diese auch anderen betroffenen Personen zugänglich machen können.
Sie können uns per E-Mail oder Telefon kontaktieren.
Mehr über die Netzwerkpartner erfahren Sie auf unserer Partnerseite!

Die Installateurpartner für jedes Bundesland und deren Kontaktinformationen finden Sie HIER!
Bei Errichtung von behindertengerechten Toiletten und
Sanitärausstattungen, Rampen, Geländern…
Für Betriebe bei Umbauten
Kostenübernahme von bis zu 50%
der max. Fördersumme von
Euro 50.000.–
Telefon: 05 99 88
Österreichweit zum Ortstarif
www.bundessozialamt.gv.at
Zuschuss von 100% der geförderten Baukosten für behinderten gerechte Maßnahmen. Abhängig von der Art und Ausmaß der jeweiligen Behinderung können entsprechende Maßnahmen (Sanierungsmaßnahmen) gefördert werden.
Dies ist zum Beispiel:
• Auffahrtsrampen
• Behindertenaufzüge
• Errichtung von behindertengerechten Sanitärräumen (Bad, WC)
• Verbreiterung von Türöffnungen
• Einbau von Tür- und Torsprechanlagen
• Einbau von Videoanlagen usw.
Ein entsprechender Nachweis über die Art und das Ausmaß der Behinderung ist vorzulegen.
Für fachkundige Auskünfte vor Einbringung des Förderungsansuchens wenden Sie sich bitte an:
Niederösterreich Bürger-Service-Telefon
0 27 42 / 90 05 - 90 05
erreichbar Mo - Fr 7.00 bis 19.00 Uhr, Sa 7.00 bis 14.00 Uhr
Sachgebietsleitung für den Bereich Wohnungssanierung
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnbauförderung
3109 St.Pölten, Landhausplatz 1; Haus 7A
Telefon: 0 27 42 / 90 05 - 14 8 52 • Fax: 0 27 42 / 90 05 - 15 3 95
Parteienverkehr: Dienstag von 8.00 - 12.00 Uhr und von 16.00 - 18.00 Uhr
Förderungshotline 0 27 42 / 22 133
Angaben ohne Gewähr