Wir haben hier für Sie Möglichkeiten zur Förderung von barrierefreiem Bauen und Adaptionsmaßnahmen recherchiert.
Falls Sie Kenntnis über weitere Möglichkeiten von Förderungen haben, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie uns diese mitteilen, damit wir diese auch anderen betroffenen Personen zugänglich machen können.
Sie können uns per E-Mail oder Telefon kontaktieren.

Sanitätshaus in Salzburg
und Oberösterreich
Mehr über die Netzwerkpartner erfahren Sie auf unserer Partnerseite!

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Bei Errichtung von behindertengerechten Toiletten und
Sanitärausstattungen, Rampen, Geländern…
Für Betriebe bei Umbauten
Kostenübernahme von bis zu 50%
der max. Fördersumme von
Euro 50.000.–
Telefon: 05 99 88
Österreichweit zum Ortstarif
www.bundessozialamt.gv.at

Barrierefreies Bauen bedeutet nicht nur behinderten- und altersgerechtes Bauen, sondern bringt allen mehr Komfort und Qualität. Barrierefreiheit ist für 10 Prozent der Bevölkerung absolut zwingend, für 30 bis 40 Prozent notwendig und für 100 Prozent komfortabel.
Barrierefreiheit ist damit ein Qualitätsmerkmal am Bau und wird zunehmend an Bedeutung gewinnen, ja sogar notwendig werden. Barrierefreier Tourismus hat in Salzburg noch ein hohes Wachstumspotenzial. Laut einer Studie der Salzburg Research Forschungsgesellschaft haben lediglich 26 Prozent der Beherbergungsbetriebe angegeben, irgendeine Form einer barrierefreien Ausstattung zu haben.
Informieren Sie sich bei dieser Veranstaltung über die Möglichkeiten, Ihren Betrieb barrierefrei zu gestalten und die Förderungen, die das Bundessozialamt fur die Beseitigung bestehender Barrieren bereitstellt.
Das Land Salzburg gewährt ein rückzahlbares, verzinsliches Förderungsdarlehen.
1. Persönliche Voraussetzungen
• Eigentümer des Gebäudes oder
• Bauberechtigter oder
• Wohnungsinhaber (Eigentümer, Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Mieter, sonstiger Nutzungsberechtigter), soweit dieser eine natürliche Person ist, der die Wohnung selbst benützt, und es sich bei den Sanierungen um Maßnahmen der Wohnung handelt.
2. Fördersätze und förderbare Maßnahmen
• Wohnhäuser mit höchstens 2 Wohnungen und Bauernhäuser: (Auszug aus den Fördermaßnahmen)
Maßnahmen zur behindertegerechten Ausstattung je Wohnung Euro 7.500,–
In Summe dürfen die förderbaren Sanierungskosten den Höchstbetrag von Euro 50.000,– je Wohnhaus nicht überschreiten. Förderbare Maßnahmen zur behindertengerechten Ausstattung sind in diesen Höchstbetrag nicht einzurechnen
• Wohnungen in anderen Wohnbauten (mehr als 2 Wohnungen/Gebäude) je Wohnung (Auszug aus den Fördermaßnahmen)
Maßnahmen zur behindertegerechten Ausstattung je Wohnung Euro 7.500,–
In Summe dürfen die förderbaren Sanierungskosten den Höchstbetrag von Euro 30.000,– je Wohnung nicht überschreiten. Förderbare Maßnahmen zur behindertengerechten Ausstattung sind in diesen Höchstbetrag nicht einzurechnen.
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 10 - Wohnbauförderung
5020 Salzburg, Fanny-von-Lehnert-Straße1, Postfach 527
Telefon: 0662 / 80 42 - 37 02
E-Mail: wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at
SIR Salzburger Institut für
Raumplanung und Wohnen
5020 Salzburg, Alpenstraße 47
Tel.: 0662 / 62 34 55
Fax 0662 / 62 99 15
Angaben ohne Gewähr