Wir haben hier für Sie Möglichkeiten zur Förderung von barrierefreiem Bauen und Adaptionsmaßnahmen recherchiert.
Falls Sie Kenntnis über weitere Möglichkeiten von Förderungen haben, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie uns diese mitteilen, damit wir diese auch anderen betroffenen Personen zugänglich machen können.
Sie können uns per E-Mail oder Telefon kontaktieren.
Mehr über die Netzwerkpartner erfahren Sie auf unserer Partnerseite!

Die Installateurpartner für jedes Bundesland und deren Kontaktinformationen finden Sie HIER!
Bei Errichtung von behindertengerechten Toiletten und
Sanitärausstattungen, Rampen, Geländern…
Für Betriebe bei Umbauten
Kostenübernahme von bis zu 50%
der max. Fördersumme von
Euro 50.000.–
Telefon: 05 99 88
Österreichweit zum Ortstarif
www.bundessozialamt.gv.at

Die Sanierung:
Bei der Wohnhaussanierung gibt es Darlehen oder Zuschüsse zu Sanierungs-darlehen oder einmalige Geldbeträge.
Als Sanierungsmaßnahmen gelten alle Energiesparmaßnahmen sowie alle Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen für:
Wie wird gefördert?
Für anerkannte Saniernungskosten werden in der Regelförderung Darlehen über die Dauer von 20 Jahren gewährt:
Institut für Sozialdienste-Beratungsstelle
Menschengerechtes Bauen
Leitung: Baumeister Ing. Hermann Mayer
A-6840 Götzis, Vorarlberger Wirtschaftspark
Telefon: 0 55 23 / 55 826 - 0 • Fax: 0 55 23 / 55 826 - 9
E-Mail: menschengerechtes.bauen@ifs.at
Angaben ohne Gewähr